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   OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21   

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https://dejure.org/2023,35317
OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21 (https://dejure.org/2023,35317)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2023 - 12 U 25/21 (https://dejure.org/2023,35317)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 12 U 25/21 (https://dejure.org/2023,35317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ; BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 636
    Schadensersatz wegen Mängeln an einem Flachdach; Fehlerhafte Anordnung der Flachdachabläufe in den Hochpunkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss richtigen Umgang mit Rollenware überprüfen!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Mängeln an einem Flachdach; Fehlerhafte Anordnung der Flachdachabläufe in den Hochpunkten

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz nur mit Verzögerung gezahlt: Kein Abzug "neu für alt"! (IBR 2024, 83)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel = Schaden! (IBR 2024, 80)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss auch den richtigen Umgang mit dem Baumaterial überprüfen! (IBR 2024, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 361
  • NZBau 2024, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch versprochen und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Ausführungsart nicht zu erreichen, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96 a.a.O.).

    Umstände, die den Schluß darauf zulassen, daß der Beklagte angesichts des geringen Preises ohne einen entsprechenden Hinweis der Klägerin das Risiko der vereinbarten Konstruktion erkannt und gebilligt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 = BGHZ 91, 206, 213; Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 213/91 = BauR 1993, 79 = ZfBR 1993, 20; Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96 a.a.O.), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.".

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Der Unternehmer darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (BGH, BauR 1984, 510, 513).

    Umstände, die den Schluß darauf zulassen, daß der Beklagte angesichts des geringen Preises ohne einen entsprechenden Hinweis der Klägerin das Risiko der vereinbarten Konstruktion erkannt und gebilligt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 = BGHZ 91, 206, 213; Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 213/91 = BauR 1993, 79 = ZfBR 1993, 20; Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96 a.a.O.), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.".

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    In diesen Fällen verrechnet die Rechtsprechung den Vorteil der - jetzt - längeren Haltbarkeit mit den Nachteilen, die der Besteller aufgrund des Mangels bis zu seiner Beseitigung in Kauf nehmen musste (BGH, BauR 2002, 86; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 2937 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Dagegen kann ein Abzug in Betracht kommen, wenn der Mangel sich erst nach längerer Nutzungsdauer zeigt und der Besteller bis dahin keine Nachteile hinnehmen musste (BGH, BauR 2002, 86).

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Ein Nachreichen einer schriftlichen Beweiswürdigung kann grundsätzlich nicht beansprucht werden (BGH NJW 1991, 1547, 1548).
  • BGH, 24.09.1992 - VII ZR 213/91

    Hinweispflichten eines Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Umstände, die den Schluß darauf zulassen, daß der Beklagte angesichts des geringen Preises ohne einen entsprechenden Hinweis der Klägerin das Risiko der vereinbarten Konstruktion erkannt und gebilligt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 = BGHZ 91, 206, 213; Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 213/91 = BauR 1993, 79 = ZfBR 1993, 20; Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96 a.a.O.), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.".
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Die Vorteilsausgleichung stellt einen Faktor der Schadensberechnung dar (BGH BauR 2007, 1564).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11.11.1999 (VII ZR 403/98, Rn 20-22, Zitat nach juris), in der es um die Regendichtigkeit eines Daches einer Lager- und Produktionshalle ging, festgestellt:.
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2013 - 13 U 80/12

    Bereits das Risiko eines späteren Schadens stellt einen Mangel dar!

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 29. November 2013, 13 U 80/12, Rn. 27, Zitat nach juris) hat erkannt, dass es ohne Bedeutung ist, ob und in welchem Umfang derartige Feuchteschäden bereits eingetreten sind.
  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Die Vorteilsausgleichung setzt voraus, dass die Anrechnung des Vorteils aus Sicht der Geschädigten zumutbar ist; die Vorteilsausgleichung muss also dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGHZ 8, 325).
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01

    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21
    Für die Annahme eines Baumangels reicht es deshalb schon aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht (OLG Köln, Urteil vom 22.9.2004, NJW-RR 2005, 1042 ff.).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07

    Bauvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gegenüber

  • OLG Celle, 01.02.2018 - 16 U 73/17

    Bindungswirkung eines Grundurteils; Umfang des Schadensersatzes wegen

  • OLG Rostock, 08.06.2010 - 4 U 3/02

    VOB-Vertrag: Mangelhaftigkeit eines Hallenfußbodens; Haftung des ausführenden

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